Verfassungsändernde Mehrheit für Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze - Aus für Menschenrechtsverletzung per Gesetz und Regierungs-Hausaufgabe: Menschenwürde für alle gleich – auch für Erwachsene, nicht nur für Kinder -
„Der Verfassungsrichter-Spruch war in mehrfacher Hinsicht ein historischer Aufstand des Volkes“, fasst Hartz4-Plattform Sprecherin, Brigitte Vallentin, das Hartz IV-Urteil von Karlsruhe zusammen. „Er war – wie der hessische Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert gehofft hatte „Einen Tritt in den Hintern der Politik, die der Auflösung des politischen Zusammenhalts tatenlos zusieht.“ Zugleich war er der überwältigende Beweis dafür, dass ein einzelner Bürger, Thomas Kallay, es schaffen kann, dieser Menschenrechtsverletzung per Gesetz das Aus zu verpassen und die selbstherrliche Politik in ihre Schranken zurück zu verweisen, in die Schranken des Grundgesetzes, das sie verpflichtet, die Würde der Menschen in diesem Lande zu schützen – die Menschenwürde für alle gleich.“
„Wie sehr sich die Menschen in Deutschland diesem Aufschrei des Volkes gegen abgehobene Politik und gegen Ungerechtigkeit anschließen, das zeigt die unmittelbar nach dem Richterspruch gestartete Internet-Abstimmung von tagesschau.de: Eine verfassungsändernde Mehrheit*) von 67,2 %**) stimmt für eine Erhöhung der Regelsätze. 27 % sogar stützen unsere Forderung nach 600 € und mehr – so wie wir sie für meine eigene Klage empirisch ermittelt haben. Der Wirtschaftsweise Franz bringt mit seinem Vorschlag, zu kürzen, gerade mal 15,2 % auf die Waagschale,“ stellt Brigitte Vallenthin überzeugt fest.
Jetzt muss man – nach Einschätzung der Hartz4-Plattform – jetzt genau ins Kleingedruckte schauen. „Das werden wir in den folgenden Wochen sehr gründlich tun und kontinuierlich Analysen, Folgen und Forderungen an die Politik veröffentlichen,“ so Vallenthin. „Den Anfang macht in den nächsten Tagen eine wissenschaftliche Analyse und Berechnung der einzelnen Regelsatz-Abteilungen, wie sie sich aus den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts ergeben.“
Es ist, so befürchtet die Bürgerinitiative, davon auszugehen, dass das politische „Kungeln in Hinterzimmern“ weiter geht. Die Sandkastenspiele für „Sach- und Dienstleistungs“ –Konzepte von Unternehmens- und Politikberatern wurden längst vor dem Urteil in einer so genannten „Hartz IV-Arbeitsgruppe“ des Arbeitsministeriums begonnen. Erkennbar der politische Plan der Ministerin – den sie unmittelbar nach der Urteilsverkündung in alle Kameras und Mikrofone verkündete: Ausweitung des „Tafel“-Staates mit Suppenküchen, Essens-, Kleider-, Lebensmittel- und Schulbedarfs-Ausgabe-Stellen. Es wird an uns liegen, ob wir es als menschenwürdig akzeptieren, uns in Schlangen staatlicher Almosen-Vergabe einreihen. „Schlangen wie in der DDR, wenn’s gerade Brot, Klopapier oder was man sonst so braucht, gibt?“ fragt Vallenthin.
Und für mehr von den Karlsruher Richtern geforderte Bildung der Kinder soll der Regelsatz möglichst auch nicht erhöht werden, so von der Leyen: „Man muss den Menschen ja nicht unbedingt Geld für einen Schulranzen, man kann ihnen ja auch gleich einen Schulranzen geben.“ Da stellt sich für Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin die Frage, wie denn nach den ministeriellen Plänen die von den Verfassungsrichtern angemahnte außerschulische Bildung aussehen soll – bargeldlos? „Soll einem Kind, das nach individueller Begabung und persönlicher Neigung gerne Geige spielen möchte, dies etwa verwehrt werden, nur weil der Staat eine kostenlose Blockflötengruppe für alle anbietet? Mir graust, wenn ich diese Gedanken weiter denke – an staatliche Ferienheime der DDR oder noch weiter zurück denke, als „Kraft durch Freude“ staatlich organisiert wurde. Glaubt denn die Ministerin wirklich, dass damit die Menschenwürde gewahrt ist? Und ist „das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ des Grundgesetz-Artikels 2 dann wirklich noch frei? Oder müssen wir deshalb schon wieder für eine Fahrkarte nach Karlsruhe ansparen?“
„Bis zur Deadline für die Regierung, am 31. Dezember 2010,“ so sieht es Vallenthin, „werden wir um unser von Karlsruhe bescheinigtes Menschenwürde-Recht kämpfen müssen – schlimmstenfalls auch noch danach. Dass ein solcher Kampf erfolgreich und möglich ist, hat die Klage eines einzelnen Bürgers, Thomas Kallay, gezeigt – und nicht etwa Einsatz und Unterstützung großer Organisationen oder Parteien, die sich jetzt dafür in der Öffentlichkeit selber feiern.“ Ganz alleine der engagierte Kämpfer einer Arbeitslosen-Initiative aus Eschwege hat nämlich den Verfassungsrichterspruch erst möglich gemacht: Die Hartz IV-„Regelsätze genügen dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht“!
Bundessozialgericht verhandelt und entscheidet in Sachen § 31 SGB II
„Bei genauem Hinschauen hat das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 9. Februar einen bislang noch gar nicht bemerkten Meilenstein für alle Hartz IV-Gequälten erreicht,“ freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Es hat nämlich mal eben den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen, § 31 SGB II, gleich mit gekippt. Der erste Lackmus-Test, ob die Rechtsprechung die Karlsruher Entscheidung nun auch tatsächlich ernst nimmt, wird die mündliche Verhandlung über eine Verwaltungs-Sanktion am 18. Februar beim Bundessozialgericht in Kassel sein.“ (B 14 AS 53/08 R)
Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Kasseler Bundessozialrichter dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil folgen und den Leistungsentzug aus dem § 31 SGB II für rechtswidrig werden erklären müssen. Das ergibt sich alleine schon aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils, in denen es heißt:
„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, (…).“
„Ab sofort muss niemand mehr Leistungskürzungen im Rahmen des § 31 SGB II hinnehmen. Wenn die Verwaltungen diese dennoch nicht zurück nehmen, so werden sie es zu verantworten haben, wenn die Sozialgerichts-Briefkästen wegen § 31-Eilklagen (Einstweilige Anordnungen) überlaufen,“ so Brigitte Vallenthin.
Wiesbaden, 11. Februar 2010
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Siehe auch Artikel: “Westerwelles Sozialstaatattacke” auf spiegel-online
