“Die Opfer waren arm, verzweifelt, aufsässig oder hilfsbedürftig. Sie kamen aus psychiatrischen Kliniken und Kinderkrankenhäusern, aus Altenheimen und Fürsorgeanstalten, aus Lazaretten und Lagern. – Die Zahl der Opfer ist groß, gering die Zahl der verurteilten Täter.
So steht es auf der Einladung zu den Veranstaltungen am 3. und 4. September 2010 “Verstehen und Gedenken – Psychiatrie im Nationalsozialismus – Lernen mit der Geschichte?”
Gleichstellung und Entschädigung der Opfer – jetzt!
Unter dieses Motto hat der Aktionskreis »T4-Opfer nicht vergessen« die diesjährige Gedenkveranstaltung gestellt.
Am 8.Mai 2010 war es 65 Jahre her, dass der 2. Weltkrieg und damit auch die Hitlerdiktatur beendet wurden. Dennoch wurde bis heute eine Gruppe der Opfer des Rassenwahns des Nationalsozialismus nicht entschädigt. Die Opfer von Patientenmord sowie deren Witwer, Witwen und Waisen erhielten bis zum heutigen Tage keinerlei Entschädigung für das Ihnen zugefügte Unrecht. Die Opfer von Zwangssterilisation bekommen seit den 80er Jahren auf Antrag eine kleine Rente, die aber wesentlich niedriger ist, als die der sonstigen Opfer des NS-Regimes.
Der Rassenwahn des NS-Regimes nahm seinen Anfang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses am 14. Juni 1933. Es folgte eine Reihe weiterer Gesetze und Erlasse, bevor schließlich mit dem „Euthanasie“-Erlass, den Hitler auf den 1.9.1939 rückdatiert hatte, um den Krieg nach innen und außen zeitgleich beginnen zu lassen, die Tötungsmaschinerie für die als lebensunwert deklarierten kranken und behinderten Menschen in Gang gesetzt wurde. An ihnen wurden die Mordmethoden erprobt, die später in den Konzentrationslagern bei Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen und politischen Gegnern eingesetzt wurden.
Obwohl das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuches, dass erste Rassegesetz des NS-Regimes überhaupt war, auf dem die gesamte Rassenideologie aufbaute, sind die Opfer von Patientenmord und Zwangsterilisation bis heute nicht als NS Verfolgte anerkannt worden.
Gedenken der Opfer der NS-Psychiatrie – warum das auch heute noch wichtig ist.
Die Verbände, die sich im Kontaktgespräch Psychiatrie organisiert haben, haben mit einer Rahmenveranstaltung zum Gedenktag am 4. September den Bogen gespannt, der heute erforderlich ist, um zu verstehen, warum das Gedenken auch heute noch notwendig ist.
Dazu gehören verschiedene Element: Erinnern, Wissen und Verstehen. Erfassen und Begreifen. Beziehen auf uns und heute.
Dazu fanden am Freitag, dem 3. September und am Samstag, dem 4. September vor der eigentlichen Gedenkstunde einige Veranstaltungen statt.